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Andere Rechtsgebiete Teningen

Neben Familienrecht und Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie in allen zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen - von der Forderungsdurchsetzung über das Mietrecht bis hin zu In-App-Käufen und Insolvenzfragen.

Weitere Rechtsgebiete

Unsere Beratung in weiteren Rechtsgebieten

Forderungsdurchsetzung und -abwehr

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Vorabprüfung etwaiger Ansprüche an und teilen dann vorab mit, welchen Weg zur Realisierung oder Abwehr der Forderung wir ebnen könnten.

Verjährung

Wenn keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen erfolgt sind, tritt die Verjährung in der Regel 3 Jahre nach dem Jahr, in welchem der Anspruch entstand, ein. Wenn verjährungsunterbrechende Maßnahmen gab (Verhandlungen, Mahnbescheid, gerichtliche Maßnahmen), wird die Verjährung ggf. unterbrochen. Bei einem gerichtlichen Titel (Urteil) gilt 30 Jahre.

Insolvenz

Wenn jemand - auch ein Privater - beim Gericht ein Insolvenzverfahren beantragt und durchführt, muss man rechtzeitig seine Ansprüche anmelden, sonst verfallen diese. Wir helfen Ihnen dabei.

In-App-Käufe

Kostenlose Spiele-Apps verführen den Nachwuchs zuweilen zu sogenannten In-App-Käufen. Das Vorgehen des Spielanbieters dürfte als sittenwidrig und wettbewerbswidrig anzusehen sein. Wer schon bezahlt hat, kann ggf. sogar die Bezahlung zurückverlangen.

Mietrecht

Der Bundesgerichtshof hat seit 2003 viele Klauseln in Mietverträgen gestrichen. Wir beraten Sie zu Renovierungspflichten, Schönheitsreparaturen, Fußbodenversiegelung und weiteren mietrechtlichen Fragen.

Weitere Rechtsgebiete

Gerne stehen wir Ihnen auch in weiteren zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen mit anwaltlichem Rat und Vertretung zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

Kostenfreie Vorabprüfung

Wir prüfen Ihre Ansprüche - kostenlos und unverbindlich

Gerne stehen wir Ihnen auch in anderen Rechtsgebieten mit anwaltlichem Rat und Vertretung zur Verfügung. Im Bereich der Forderungsdurchsetzung und -abwehr bieten wir Ihnen eine kostenfreie Vorabprüfung etwaiger Ansprüche an und teilen dann vorab mit, welchen Weg zur Realisierung oder Abwehr der Forderung wir ebnen könnten.

In puncto Verjährung gilt nach deutschem Recht: Wenn keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen erfolgt sind, tritt die Verjährung in der Regel 3 Jahre nach dem Jahr, in welchem der Anspruch entstand, ein. Wenn es verjährungsunterbrechende Maßnahmen gab, wie z.B. Verhandlungen über den Anspruch, Mahnbescheid oder gerichtliche Maßnahmen, wird die Verjährung ggf. unterbrochen.

Gibt es einen gerichtlichen Titel (Urteil), dann gilt 30 Jahre als Verjährung. Problem ist allerdings die sogenannte Insolvenz - wenn jemand ein Insolvenzverfahren beantragt und durchführt, muss man rechtzeitig seine Ansprüche anmelden, sonst verfallen diese. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte rechtzeitig geltend zu machen.

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Rechtsanwaltskanzlei Oliver Kloth Teningen

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht · Arbeitsrecht

Seit 1997 Ihr verlässlicher Partner in Teningen, Freiburg und Umgebung. Mit Kooperationspartnern in Straßburg und Korrespondenzbüros in der EU und Schweiz.

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